Hinweise zu Zuzahlungen und Belastungsgrenzen für Patienten*
Arznei- und Verbandmittel:
10% des Abgabepreises bzw. je Arznei- oder Verbandmittel, mind. 5€, max. 10€, nicht mehr als die Kosten des Mittels¹.
Stationäre Krankenhausbehandlungen:
10€ pro Tag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr².
Heilmittel:
10% der Kosten je Anwendung zzgl. 10€ je Verordnungsblatt (Rezept)³.
Hilfsmittel:
10% der Kosten, mind. 5€, max. 10€, nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels⁴ .
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in Reha-Zentren/ -Einrichtungen:
10€ pro Behandlungstag, bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr⁵.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation:
10€ pro Kalendertag, bei Anschlussheilbehandlung begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr⁵.
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter:
10€ pro Kalenderjahr⁵.
Häusliche Krankenpflege:
10% der Kosten, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr zzgl. 10€ je Verordnung⁶.
Soziotherapie und Haushaltshilfe:
10% der kalendertäglichen Kosten, mind. 5€, max. 10€⁷.
Die Belastungsgrenze:
Die Belastungsgrenze errechnet sich aus Ihren Jahres-Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten wird. Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährlichen Zuzahlungen sollen 2% der Jahres-Bruttoeinnahmen nicht übersteigen⁸. Schwer chronisch Kranke müssen nur 1% der Jahres-Brutto-einnahmen an Zuzahlungen aufbringen⁸.
*Stand der Recherche: 18.02.2019. Angaben ohne Gewähr.
Ein kostenloser Patientenservice der AUROSAN GmbH, Frankenstr. 231, 45134 Essen.
1 § 31 Abs. 3 SGB V
2 §§ 39 Abs. 4, 40 Abs. 6 SGB V
3 § 32 Abs. 2 SGB V
4 § 33 Abs. 8 SGB V
5 § 40 Abs. 5, Abs. 6 SGB V
6 § 37 Abs. 5 SGB V
7 § 37a Abs. 3 SGB V - § 38 Abs. 5 SGB V
8 § 62 Abs. 1 SGB V